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Die Administration der Buchhaltung Ihrer Firma ausgelagert.

Nutzen Sie die gewonnene Zeit für die Weiterentwicklung Ihres Geschäfts!

Die Führung einer Buchhaltung bindet im Unternehmen viele Personal-Ressourcen: Lieferanten-Rechnungen erfassen und freigeben, Debitorenhandling (z.B. Mahnwesen), Ablage der Dokumente etc. Warum diese Administration nicht auslagern, so, wie es für Gipfelerstürmungen auch Lastenträger gibt?

Da kommen wir ins Spiel: Wir übernehmen für Sie den Grossteil der Buchführungs-Administration. Sowohl Ihre Angestellten als auch Ihr Treuhänder sind zu wertvoll und zu teuer, um sie mit unnötigen Administrationsaufgaben zu beschäftigen. Der Grossteil der Administration der Buchführung obliegt uns – der Treuhänder Ihres Unternehmens bleibt für Sie die Ansprechperson.

Wir kommunizieren mit Ihrem Treuhänder und binden ihn in die Kontrollprozesse der Buchführung ein – so ist er immer im Bild, was sich in Ihrem Unternehmen tut und gleichzeitig wird er den Jahresabschluss rasch und effizient finalisieren können.

Belegerfassung

Sie lassen uns sämtliche Buchhaltungs-Belege per Scan zukommen – den Rest erledigen wir. Für Ihre Firma übernehmen wir die korrekte Buchung in Abacus. Ihr bestehender Treuhänder behält stets die komplette Übersicht und Kontrolle über Ihre Bücher.

Lohnbuchhaltung

Sie melden uns Ihre Mitarbeiter mit sämtlichen Eckdaten zur Anstellung. Auf dieser Grundlage führen wir für Ihr Unternehmen die monatliche Lohnabrechnung durch.

Mahnwesen

Da die Debitoren Ihres Unternehmens bei uns in der Buchhaltung erfasst sind, wissen wir, zu welchem Zeitpunkt welche Zahlungs-Eingänge stattfinden müssten. Auf dieser Grundlage können wir Ihnen wöchentlich ein Mahnliste unterbreiten. Sie teilen uns mit, welche Kunden auf dieser Liste wir anschreiben und mahnen sollen.

MwSt.-Abrechnungen

Ob quartalsweise effektiv-besteuert oder halbjährlich saldo-besteuert: aufgrund der Aktualität Ihrer Buchhaltung sind wir in der Lage, die MwSt.-Abrechnung auf Knopfdruck auszulösen. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch die Einreichung.

Vorbereitung Jahresabschlüsse

Wir können die Jahresbuchungen soweit vornehmen, dass Ihrem Treuhänder nur noch die Kontrollpflicht obliegt und er die Bücher final abnehmen muss.